Fragen und Antworten zu den Platzstrukturen – Aufnahme in den Kindergarten

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz ein paar Fragen zu den Platzstrukturen und Aufnahmekriterien in unserer KiTa beantworten.

Es haben sich in den vergangenen Wochen durch die „KiTa-Platznot“ sehr viele Fragen ergeben.

 

 

Frage 1

Über welche Aufnahmekapazitäten verfügt die KiTa Regenbogen?

 

Antwort: Die Einrichtung verfügt über 40 Ganztagsplätze und 35 Teilzeitplätze (derzeit noch in geteilter Form).

 

 

Frage 2

Kann mein Kind von einem Ganztagsplatz auf einen Teilzeitplatz wechseln?

 

Antwort: Nein, ein Kind kann nur dann wechseln, wenn ein Platz in dem gewünschten Betreuungsbereich frei ist/ wird. Das bedeutet, ein Teilzeitplatz darf nicht als Ganztagsplatz vergeben werden. Natürlich gilt das auch umgekehrt.

 

 

Frage 3

Ich hatte mein Kind direkt nach der Geburt angemeldet und es bekommt jetzt keinen Platz! Warum nicht?

 

Antwort: Neben dem Eingangsdatum der Anmeldung haben noch andere Faktoren einen starken Einfluss auf die Platzvergabe. Die Aufnahme orientiert sich auch an den vorgegebenen Platzstrukturen, den Rahmenbedingungen innerhalb unserer KiTa und des vom Land vorgegebenen Personalschlüssels.

 

Beispiele: Brauchen Sie z.B. einen Ganztagsplatz und diese sind alle belegt – können wir das Kind erst aufnehmen, wenn ein Platz frei wird. Oder das Kind kann nicht aufgenommen werden, weil die Platzkapazität im U3 Bereich zum Aufnahmetermin schon voll ausgelastet ist (siehe auch Frage 7).

 

 

Frage 4

Wie viele U3 Kinder können im Ganztagsbereich betreut werden?

 

Antwort: Da die Einrichtung für jedes Kind unter Drei einen eigenen Schlafplatz vorhalten muss, beschränkt sich die Zahl der Kinder auf 13. Das bedeutet, dass im Ganztagsbereich mit max. 13 Kinder unter Drei aufgenommen werden können. Das gilt auch für Zweijährige, die nicht mehr schlafen. Auch wenn Eltern versichern, dass das Kind nicht mehr schläft, muss die Kita einen Schlafplatz für dieses Kind vorhalten.

 

 

Frage 5

Wie viele U3 Kinder kann die Einrichtung insgesamt aufnehmen?

 

Antwort: Bei der Aufnahme der U3- Kinder richten wir uns nach der vom Landesjugendamtes vorgegebenen Höchstgrenze des von max. 15 Kindern. Der Betreuungsschlüssel des Landes RLP für Kinder unter Drei liegt bei 10 Kindern zu einer Fachkraft. Aus diesem Grund können wir im Nestbereich max. 15 Kinder betreuen.

 

Frage 6

 Wir haben schon ein Geschwisterkind in der KiTa. Hat dies Auswirkungen auf die Aufnahme?

 

Antwort: Ja, Geschwisterkinder werden bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie hierzu aber auch Frage 3.

 

 

Frage 7

Mein Kind wird nächstes Jahr im Mai zwei Jahre alt. Kann die Einrichtungsleitung den Platz für mein Kind bis dahin freihalten?

 

Antwort: Nein. Aufgrund der platzbezogenen Personalisierung in RPL können Plätze nicht über Monate ungenutzt bleiben. Die Einrichtungsleitung ist angehalten, die Plätze bei Bedarfen zu belegen.